Ausrichtung des gesamten Angebots für Schwerhörige zur optimalen Integration im Berufs- und im Privatleben
Information, Beratung und Hilfe punkto Barrierefreiheit für Hörgeschädigte sowie Behindertengleichstellung
Ständige Sichtung der am Markt befindlichen Hörsysteme und hörtechnischen Zusatzgeräte (Höranlagen, Telekommunikationsgeräte, Signalanlagen etc.) und Prüfung der Kompatibilität.
Studium der technischen Entwicklungen in diesem Bereich (Fortbildung)
Kontakte zu Firmen und Herstellern von Hörsystemen und Hörhilfsmitteln,
Einholung von Unterlagen sowie Beschaffung von hörtechnischen Zusatzgeräten zur Erprobung und Vorstellung in den Beratungsbüros.
Hinweise vor dem Ankauf von Hörgeräten auf die verschiedenen Systeme, um die Nutzung von zusätzlichen Hörhilfsmitteln und Höranlagen zu ermöglichen (Kompatibilität). Bei Bedarf Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Hörgeräteakustiker. Gemeinsam mit Betroffenen Einschätzung der notwendigen Ausstattung hinsichtlich Benutzbarkeit und Ausmaß der Kosten.
Bereitstellung der verschiedenen Zusatzhilfsmittel, Alarmierungsanlagen und allen Arten von Höranlagen, sowie die Ermöglichung der Erprobung im konkreten Umfeld, z.B. Arbeitsplatz, Schulungsbereich usw. inklusive Beratung und Begleitung im Zuge der Erprobung.
Auf Wunsch Besichtigung von Arbeitsplätzen, Ausbildungsbereichen und öffentlichen Einrichtungen, um den Einsatz von hörtechnischen Zusatzhilfsmitteln und Anlagen zu prüfen, mögliche Maßnahmen zu planen und bei der Umsetzung behilflich zu sein.
Einholung und Überprüfung von Kostenvoranschlägen bei den diversen Firmen sowie Abschätzung des notwendigen Umfanges einer technischen Ausstattung (investive Fördermaßnahmen).
Unterstützung bei Antragstellungen um Kostenübernahme von Hörgeräterestkosten, Zusatzhilfsmitteln oder speziellen Kursen/Therapien (Logopädie, Frühförderung, etc.)
Unterstützung bei Antragstellungen für Behindertenpass, Feststellung Grad der Behinderung (GdB) etc. bei den jeweiligen Bundessozialämtern und anderen fördergebenden Stellen.
Im Bedarfsfall Bestätigungen über die Sinnhaftigkeit des Einsatzes geplanter technischer und hörtaktischer Maßnahmen.
Einschulung und Beratung der Hörbehinderten selbst und des hörenden Umfelds im Umgang mit Betroffenen sowie den technischen Einrichtungen zur bestmöglichen Verwendung in der jeweiligen Situation, sowie Hinweise zum hörtaktischen Verhalten im Alltag, sowohl im Berufs- als auch im Privatleben.
Vorträge und Infoveranstaltungen, um Schwerhörigen, Organisationen, Arbeitgebern und öffentlichen Einrichtungen die derzeitigen und künftigen technischen und hörtaktischen Möglichkeiten für eine Integration schwerhöriger Menschen in der Berufs- und Arbeitswelt sowie in der beruflichen Weiterbildung aufzuzeigen.
Öffentlichkeitsarbeit: Information durch Fachpublikationen (zB 12-teilige Fachinfofolderreihe des ÖSB zum Thema Hören und Schwerhörigkeit, etc.) bei öffentlichen Stellen (Ämter, Hörgeräte-Geschäfte, HNO-Arztpraxen, Vernetzungspartner usw.), Homepage, Präsenz in Schwerhörigenzeitschrift Sprach-R-ohr, Vorträge, etc.
Besonderes Augenmerk auf Antidiskriminierung, Behindertengleichstellung und Gender Mainstreaming