Erstellt am 15.12.2018
Letzte Änderung am 03.03.2021
Auf Grund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit, darf unsere Beratungsstelle in Kooperation mit dem ÖSB (Österreichischer Schwerhörigenbund Dachverband) und in Absprache mit unseren Fördergebern Sozialministeriumservice und FSW (Fonds Soziales Wien) darauf aufmerksam machen, dass sich Klient/innen bei einer Hörsystemversorgung immer auch mit der Barrierefreiheit Ihres Hörsystems auseinandersetzen sollten. Was genau bedeutet das?
Ein Hörsystem ist dann barrierefrei nutzbar, wenn eine Aktivierung der "T"-Spule (=Telefon-/Induktionsspule) im Hörsystem (egal ob Hörgerät oder Cochlea-Implantat) erfolgt. Ein besseres und stressfreieres Verstehen an mit Höranlagen ausgestatteten Orten (wie Kinos, Theater, Kassenschalter, Infoschalter, Vortragssäle, am Arbeitsplatz) wird somit ermöglicht.
Auch zahlreiche andere hörtechnische Zusatzhilfsmittel mit Anwendung im Berufs- und Privatleben funktionieren auf Induktionsbasis: Im Telekommunikationsbereich (Telefone, Smartphones) gibt es Zusatzhilfsmittel, die nur auf Induktionsbasis funktionieren und ein Telefonieren für Hörsystemträger/innen erst ermöglichen!
Der ÖSB ist sich mit Individualfördergebern wie dem Sozialministeriumservice einig, dass akustische Barrierefreiheit (und ergo dessen barrierefreie Hörsysteme, die die Nutzung von Zusatztechnologie erst ermöglichen) gerade im beruflichen Kontext das Gebot der Stunde ist!
Was es dazu zu wissen gibt, erklärt Ihnen ein PDF-Dokument zu "barrierefreien Hörsystemen", das Sie weiter unten im Download-Bereich finden können.