Erstellt am 15.12.2018
Letzte Änderung am 03.03.2021
Bitte beachten Sie, dass von Klientinnen & Klienten, die berufstätig sind, seit Jänner 2016 generell ein Feststellungsbescheid(Feststellung des Grades der Behinderung, kurz "GdB") benötigt wird, um überhaupt Antragstellungen auf Individualförderungen machen zu können.
Dieser Feststellungsbescheid wird dann über unsere Beratungsstelle beim Sozialministeriumservice (SMS) für Sie eingereicht.
Ganz wichtig ist, dass Sie - sobald Sie eine schriftliche Verständigung vom Sozialministeriumservice (SMS) über das Ergebnis erhalten - unseren Berater/innen sofort Bescheid geben! Wir bekommen aus Datenschutzgründen diesen Bescheid nicht vom SMS zugesandt, der ergeht ausschließlich an die Klient/innen, also an Sie!
Diese schriftliche Verständigung ist dann bitte rasch an uns zu faxen bzw. per E-Mail an uns zu senden. Denn nur mit dem Ergebnis des Bescheides können wir etwaige daraus resultierende Anträge auf Individualförderung weiter bearbeiten.
Der Feststellungsbescheid ist für Berufstätige die Voraussetzung für eine Einreichung, unabhängig vom letztlich zuständigen Fördergeber!
Formulare erhalten Sie bei uns im Büro oder direkt auf der Website des Sozialministeriumservice.